Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,85538
LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18 NZB (https://dejure.org/2019,85538)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2019 - L 14 AL 93/18 NZB (https://dejure.org/2019,85538)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - L 14 AL 93/18 NZB (https://dejure.org/2019,85538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,85538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18
    Gegen das dem Prozessbevollmächtigten am 31.05.2018 zugestellte Urteil richtet sich die am 26.06.2018 beim Landessozialgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (NZB), mit der die Klägerin vorträgt, dass die Berufung im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 26. Juli 2016 (B 4 AS 47/15 R) hätte zugelassen werden müssen.

    Die vom Prozessbevollmächtigten in Bezug genommenen Entscheidung des BSG vom 26. Juli 2016 (B 4 AS 47/15 R) sei nicht einschlägig.

    Für eine solche Divergenz zu dem vom Klägerbevollmächtigten angeführten Urteil des BSG vom 26.07.2016 (B 4 AS 47/15 R) ist nichts ersichtlich.

    Selbst wenn aber eine Anhörung zwingend hätte erfolgen müssen, hat das SG nicht entscheidungstragend einen von der zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26.07.2016 (B 4 AS 47/15 R, juris) abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt und angewandt, sondern es hat die fehlende Anhörung nach § 24 SGB X, aus welchen Gründen auch immer, nicht thematisiert.

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18
    Da die Voraussetzungen beider Vorschriften vorlägen - zumindest grobe Fahrlässigkeit betreffend die Verletzung der Mitteilungspflicht bzw. grob fahrlässige Unkenntnis von der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts -, habe die Rechtsgrundlage grundsätzlich ausgewechselt werden können (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. November 2012, B 14 AS 6/12 R, juris).

    Das SG hat sich mit seinen Ausführungen hierzu nicht gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung gestellt, sondern vielmehr in Übereinstimmung mit ihr (Hinweis auf das Urteil des BSG vom 29.11.2012, B 14 AS 6/12 R, juris) ausgeführt, dass es die Voraussetzungen beider Vorschriften für eine Rücknahme/Aufhebung im vorliegenden Fall wegen des grob fahrlässigen Verhaltens der Klägerin für möglich erachtet hat.

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon höchstrichterlich entschieden ist oder sich ihre Beantwortung aus den einschlägigen Gesetzen ergibt (vgl. BSG, Beschluss vom 30.09.1992, 11 BAr 47/92, juris, Rn 8; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rn 28f., § 160 Rn 6, 8, 8a m.w.N.).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18
    Der Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn das Urteil des SG entscheidungstragend auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von dem zur gleichen Rechtsfrage aufgestellten Rechtssatz in einer Entscheidung eines der im § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG genannten Gerichte abweicht (vgl. BSG, Beschluss vom 29. November 1989, 7 BAr 130/88, juris Rn. 7; BSG, Beschluss vom 19.11.2009, B 13 AS 61/09 B, juris Rn. 14; Leitherer, a.a.O., § 160 Rdnr. 13).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - L 14 AL 93/18
    Hierbei verleiht insbesondere die Frage, ob eine Rechtssache im Einzelfall richtig oder unrichtig entschieden ist, dieser noch keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BSG, Beschluss vom 26.06.1975, 12 BJ 12/75, juris, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht